13.09.2024 | Verein

Fortuna muss 1.200 Euro Strafe zahlen

Wegen Vorkommnissen in Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro belegt.

Davon kann der Verein bis zu 400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre. Während des DFB-Pokalspiels bei der SG Dynamo Dresden wurde im Düsseldorfer Fanblock in der 39. und 62. Spielminute „jeweils ein pyrotechnischer Gegenstand (Bengalisches Feuer) entzündet“, heißt es in dem Urteil.

Die Fortuna hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. 

bundesliga.de

Düsseldorfer Turn- und Sportverein
Fortuna 1895 e.V.

Toni-Turek-Haus
Flinger Broich 87
40235 Düsseldorf

Geschäftsstelle:
Arena Straße 1
40474 Düsseldorf

2024 © Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. | Cookie-Einstellungen Thursday, 21. November 2024 um 16:21
Kontakt Impressum Datenschutz Medienservice