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Fortuna muss 1.200 Euro Strafe zahlen
Wegen Vorkommnissen in Dresden
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro belegt.
Davon kann der Verein bis zu 400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre. Während des DFB-Pokalspiels bei der SG Dynamo Dresden wurde im Düsseldorfer Fanblock in der 39. und 62. Spielminute „jeweils ein pyrotechnischer Gegenstand (Bengalisches Feuer) entzündet“, heißt es in dem Urteil.
Die Fortuna hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Ansprechpartner
Klaus Allnoch
Abteilungsleiter Handball, Ansprechpartner 1. Damen
T. +49 171 23 14 297
Ralf Hoffmann
Ansprechpartner Handball (Spielbetrieb/Organisation)
T. +49 162 19 02 516