Mitgliederversammlung am 12. Dezember

Informationen zum technischen Ablauf der Mitgliederversammlung 2021

Der Versammlungsleiter wird vor Einstieg in die Tagesordnung den Verlauf der Versammlung nochmals im Detail vorstellen.

1. Zeitfenster für Abstimmungen / Entlastungen

  • Für einfache Abstimmungen entsprechend der Tagesordnung sowie die Einzelentlastungen von Vorstand und Aufsichtsrat ist jeweils ein Zeitfenster von einer Minute pro Abstimmung vorgesehen
  • Für den Tagesordnungspunkt 8 „Wahlen zum Wahlausschuss“ wird ein Zeitfenster von drei Minuten für die Abgabe der bis zu fünf Stimmen vorgesehen

2.    Nutzung der Chatfunktion / Aussprache

  • Es ist vorgesehen, analog der Mitgliederversammlungen der vergangenen Jahre, nach den Berichten des Vorstands, des Aufsichtsrats, des Wahlausschusses und des Kassenprüfers eine Generaldebatte als Aussprache durchzuführen. Dies erfolgt vor den Tagesordnungspunkten der Entlastungen von Vorstand und Aufsichtsrat.
  • Für die Dauer von drei Minuten können alle Mitglieder ihre Fragen über die Chatfunktion eingeben, diese wird zusammen mit dem Klarnamen des Mitglieds veröffentlicht
  • Mit Hilfe der Chatfunktion wird nach Freigabe der „virtuellen“ Rednerliste jede eingehende Frage bzw.  jeder Beitrag direkt live für alle Mitglieder einsehbar angezeigt
  • Fragen mögen kurz und präzise gestellt werden, für die Fragestellung selbst stehen in der Chatfunktion 1.000 Zeichen pro Frage zur Verfügung
  • Mit Schließung der Rednerliste nach drei Minuten wird es eine kurzzeitige Pause der Versammlung geben, um die eingegangenen Fragen zu sortieren, identische Fragen zu gruppieren und ggfls. beleidigende Inhalte zu löschen
  • Alle Fragen oder Beiträge außerhalb der vorgenannten Zeit laufen zunächst systemseitig auf und werden nicht automatisch live veröffentlicht

3.    Satzungsänderungsanträge

  • Zum TOP 9, in dem u.a. die Satzungsänderungsanträge behandelt werden, wird es vor der Abstimmung zu den Satzungsänderungsanträgen ebenfalls eine Möglichkeit der Aussprache geben
  • Hierzu ist jeweils ein Zeitfenster von einer Minute pro Antrag vorgesehen, in der die Mitglieder Fragen oder Anmerkungen zu den vorliegenden Satzungsänderungsanträgen eingeben können
  • Mit Schließung der Rednerliste werden die Fragen bzw. Beiträge beantwortet / kommentiert

4.    Dringlichkeitsanträge

  • Dringlichkeitsanträge entsprechend der Satzung können zu jederzeit über die Chatfunktion gestellt werden, sind außerhalb der Zeitfenster für Aussprachen aber nicht automatisch live sofort sichtbar
  • Mitglieder, die einen Dringlichkeitsantrag stellen möchten, mögen dies in der Formulierung klar als Dringlichkeitsantrag kennzeichnen, um diesen allen Mitgliedern zugänglich zu machen. Der Begriff „Dringlichkeitsantrag“ ist dem dann konkret gestellten Antrag vorwegzustellen
  • Nach Eingang eines Dringlichkeitsantrags wird die Zulässigkeit nach § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung bzw. nach § 11 Abs. 4 der Satzung und    § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung geprüft und entsprechend der Satzung im Falle der Zulässigkeit für alle sichtbar gemacht und zur Abstimmung gestellt
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