Struktur
Struktur der Gremien gemäß der Satzung von Fortuna Düsseldorf
Aufsichtsrat
Zusammensetzung (9 Mitglieder):
- 5 Mitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt
- 1 Mitglied vom Sportausschuss gewählt
- 3 Mitglieder vom Wahlausschuss gewählt
Aufgaben:
- Bestellung und Abberufung des Vorstands
- Kontrolle der Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch den Vorstand
- Festlegung der Aufgaben weiterer Vorstandsmitglieder
- Empfehlung an die Mitgliederversammlung über der Entlastung des Vorstands
- Beschlussfassung über den Finanzplan des Vorstandes
- Feststellung des Jahresabschlusses / Verabschiedung des Geschäftsberichts
- Bestellung des Wirtschaftsprüfers (soweit nach Verbandsvorschriften erforderlich)
- Genehmigung von bestimmten Rechtsgeschäften des Vorstands (Katalog des § 14 Abs.3 der Satzung)
- Einwilligung in Ausgaben, die den Haushaltsplan überschreiten
- Vertretung des Vereins gegenüber dem Vorstand
Mitgliederversammlung
Aufgaben:
- Entgegennahme der Berichte der Vereinsorgane
- Entlastung des Vorstandes
- Entlastung des Aufsichtsrates
- Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
- Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
- Wahl der Rechnungs- und Kassenprüfer
- Abberufung der von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates, der Mitglieder des Wahlausschusses sowie der Rechnungs- und Kassenprüfer
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie etwaiger Sonderumlagen der Mitglieder
- Entscheidung über die eingereichten Anträge
- Entscheidung über jede Änderung der Satzung
- Entscheidung über die Auflösung des Vereins
Wahlausschuss
Zusammensetzung (5 Mitglieder):
- 5 Mitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt
Aufgaben:
- Überprüfung der aus den Reihen der Mitglieder vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat auf ihre Eignung als Aufsichtsratsmitglied
- Abgabe von Wahlempfehlungen an die Mitgliederversammlung.
- Ernennung der direkt zu bestellenden Aufsichtsratsmitglieder.
Sportausschuss
Zusammensetzung (Mitgliederzahl abhängig von der Zahl der Sportabteilungen):
- Vorstandsmitglied sportliche Leitung, ein Aufsichtsratsmitglied, Leiter der Fußballamateurabteilung, Leiter der Fußballjugendabteilung, Abteilungsleiter der weiteren Sportabteilungen
Aufgaben:
- Beratung des Vorstands bei der Gestaltung des Jugend- und Amateursportbetriebes des Vereins
- Bestellung eines Vertreters für den Aufsichtsrat
Ehrenrat
Zusammensetzung ( 5 Mitglieder):
- Der Ehrenrat besteht aus dem Ehrenpräsidenten und weiteren vier - für den Fall, dass kein Ehrenpräsident ernannt ist aus fünf - aktiven oder passiven, über 35 Jahre alten Mitgliedern, die mindestens 10 Jahre ununterbrochen dem Verein angehören. Zusätzlich sind drei Ersatzmitglieder zu bestellen.
Aufgaben:
- Schlichtung und Entscheidung bei allen vereinsinternen Streitigkeiten
- Vereinsgericht
- Beratung des Vorstands aus besonderem Anlass
- Mitwirkung bei der Ernennung von Ehrenmitgliedern bzw. bei der Vornahme von Ehrungen